Vermögensberatung beschäftigt sich mit den Themen: "Soziale Absicherung (Versicherungen)", "Kapitalanlagen" und "(Immobilien)-Finanzierung"
Sehr oft wird jeder Bereich ohne einen Zusammenhang jeweils einzeln für sich betrachtet, so dass eine ganzheitliche Vermögensplanung nicht gegeben ist. Eine
professionelle Vermögensberatung hat genau dieses Gesamtkonzept in Form einer ganzheitlichen Vermögensplanung im Auge.Die einzelnen Finanzentscheidungen werden
dabei auf bereits bestehende und zukünftig geplante Finanzprodukte und natürlich die finanziellen Ziele abgestimmt. Im Bereich der Sachversicherungen lassen
sich Auswirkungen auf andere Finanzthemen eher nicht finden, aber alle anderen Sparten beeinflussen sich gegenseitig. Die private Altersvorsorge wird z.B. sehr
oft durch Versicherungsprodukte (Rentenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen) abgedeckt. Daher wird sie fälschlicher Weise zum Bereich der Versicherungen
gezählt. Es wird allerdings nicht der Rentenfall "versichert" sondern lediglich ein möglichst hohes Deckungskapital angespart. Der eigentliche Versicherungsbereich
dieser Verträge spielt dagegen eine völlig untergeordnete Rolle. (Handelt sich sich um einen Vertrag mit einer Rentenzahlung, so kann man die vereinbarte Rente
-nicht aber den Ansparvorganung- aufgrund der Berücksichtigung der Sterbetafel als Versicherungsleistung ansehen.) Daher muss auch eine Kapitalbildende Lebensversicherung
als Baustein im gesamten Analge-Portfolio gesehen werden und zum Anlagekonzept passen. Desweiteren hat auch der Erwerb eine Immobile großen Einfluss auf den Ru
hestand.
Solche Betrachtungen sind Aufgabe eines Vermögensberaters, die Beratung ist folgendermaßen strukturiert:
1) Bedarfsermittlung 2) Vermögensplanung (Konzepterstellung)3) Produktempfehlung (ggf. Produktvermittlung)4) Dokumentation der Beratung
Wenn es um die Empfehlung und Vermittlung der passenden Finanzprodukte geht, ist grundsätzlich zwischen einem gebunden (Handelsvertreter nach $84 HGB) und einem
unabhängigen Berater (Finanzmakler nach §93 HGB) zu unterscheiden.
Andreas Pedyna ist als freier und unbhängiger Vermögensberater nach §93 HGB in den Bereichen Versicherungen
und Kapitalanlagen im Raum Köln-Bonn-Aachen sowohl als Berater wie auch als Vermittler tätig.
Vermögensplanung ist Zukunftsplanung
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